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Donnerstag, 17. Mai 2012

Die Rekurskommission

Kommissionsmitglieder

Colette Bodoky
Matthias Zingg

Die Rekurskommission setzt sich aus VertreterInnen praktisch tätiger VerhaltenstherapeutInnen SGVT sowie VertreterInnen aus Lehre und Forschung zusammen. Sie besteht aus zwei bis drei Mitgliedern.

Aufgaben:
Die Rekurskommission fungiert als Beschwerdestelle hinsichtlich der Aufnahmeverfahren, der Weiter- und Fortbildungsfragen und der Zertifizierung. Die Rekurskommission holt sich bei den Betroffenen die notwendigen Informationen und kann Rücksprache mit Kommissionen und Vorstand nehmen, welche auskunftspflichtig sind.

Auftraggeber:
Alle Mitglieder der SGVT, AusbildnerInnen und AusbildungskanditatInnen können sich im Streitfall über eine Kommission, über den Vorstand der SGVT oder direkt an die Rekurskommission wenden.

Neutralität:
Grundsätzlich bekleiden Mitglieder der Rekurskommission in der Gesellschaft keine anderen Funktionen, insbesondere nicht in anderen Gremien, damit die Neutralität gewährleistet ist. Bei Befangenheit oder bei Problemen, in welchen sich die VertreterInnen der Rekurskommission nicht genügend kompetent fühlen, kann die Rekurskommission zwei VerhaltenstherapeutInnen SGVT ernennen, welche ein Fachgutachten erstellen.

Umgang mit Informationen:
Die Rekurskommission steht unter Schweigepflicht. Der Vorstand muss aber über die Lösungen des anstehenden Konfliktes informiert werden.



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Die letzte Aktualisierung dieses Dokuments erfolgte am  1. Juli 2008